Mein Grundstück wurde die letzten 15 Jahre de facto nicht genutzt.
Einerseits toll, weil sich Fauna und Flora sehr gut ein Plätzchen einrichten konnten, aber leider haben auch die Nachbarn diese Tatsache ausgenutzt. Grenzverlauf stimmt nicht, an einer meiner Grenzen hat ein Nachbar eine seltsame Steinabdeckung errichtet und Unmengen an Strauch- und Baumabfall (plus vermodernde Zaunpfosten) auf unserem Grundstück deponiert (angeblich hätte mein Vater das erlaubt

).
Und dann noch die Sache mit dem Grenzabschnitt zur Kirche.
Die meisten dieser Angelegenheiten werde ich kaum nachweisen können, ich kann nur verhindern, dass ab jetzt nicht mehr abgelagert wird (oder zumindest dort wo ich es haben will). Und dass die Sache mit dem illegalen Aussichtspunkt geklärt wird. Einerseits Haftung, andererseits dass nicht noch mehr Sträucher gekappt werden, noch mehr Zeugs von dort auf mein Grundstück gekippt wird usw....Pfarrer gibt es keinen, nur einen Messner, der vom Aussichtspunkt ganz begeistert ist, außerdem will er meine Pflanzen, die dort gottseidank eine schöne Hecke bilden zurückschneiden (und den Rückschnitt dann ebenfalls einfach aufs Grundstück schmeißen), ich soll mich gefälligst um eine Absicherung kümmern....tja, das ist mein Ansprechpartner für diese Angelegenheit.
Einen Anwalt muss ich sowieso zu Rate ziehen, insbesondere wegen Haftung, aber natürlich auch wegen der konsequenten Besitzstörung bzw. Sachbeschädigung, die dort ständig stattfindet. Dann wird es wohl als erstes Hinweisschilder geben, wobei es diese bereits beim Zugang zur Kirche gibt.
Bzgl Grenzstein, es muss sowieso das Grundstück neu ausgesteckt werden, es fehlen zig Grenzsteine bzw. wurden sie von Nachbarn versetzt, rausgerissen usw....aber gottseidank ist das Grundstück im Grenzkataster, sprich keine Neuvermessung sondern nur Neusetzung der Grenzsteine durch Vermessungsamt, kostet auch, aber bei weitem nicht so viel, wie Neuvermessung. Das möchte ich frühestens nächstes Jahr machen, weil dann sofort Zaunpfosten gesetzt werden müssen, um das Ergebnis abzusichern. Einen Zaun selbst möchte ich vorerst nicht setzen, wäre eine sehr kostspielige Angelegenheit bei der Grundstücksgröße (mit Hang).
Vorher würde ich eben gerne schon mal ausloten welche Sträucher ich im Herbst an prägnanten Punkten des Grundstücks setzen kann, eben einerseits am illegalen Aussichtspunkt, aber es gibt auch noch anderen Lücken in meiner Pufferzone wo wehrhafte Sträucher Sinn machen.
Ich glaube diees Grenzsache(n) wird auf mehreren Ebenen ausgefochten, einerseits juristisch, aber auch einfach durch Setzen bestimmter "Statement"-Pflanzen, so eine Dornenhecke zeigt mMn schon sehr gut, dass man die Finger von ihr lässt.
Mir täte es nur wirklich leid, wenn tolle Sträucher vandalisiert würden, mit einem gekappten Kirschlorbeer kann ich gut leben.