Saatgut

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Dorfgaertner
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Re: Saatgut

Beitrag von Dorfgaertner »

tree12 hat geschrieben: Do 13. Jul 2023, 09:41 https://www.bund.net/service/presse/pre ... -oezdemir/
Das wird leider an Herrn Özdemir abperlen, wie alles andere mit Sinn und Verstand auch an ihm abperlt. So wie neulich, als u.a. die Biobauernquoten der Länder vorgestellt wurden – da hieß es von ihm und seinem Haus, Bio sei toll, wir wollen es fördern – und dann kommt er dafür mit windigen Labels und Logos für die Kantinen an. Anstatt z.B. mal bei der Agrarförderung anzusetzen, in Dtl. und in der EU. Über den Daumen ist das Verhältnis der EU-Fördergelder so: 40 Prozent des EU-Budgets gehen an Landwirte, und in Deutschland streichen die reichsten/flächengrößten zehn Prozent der Landwirte etwa 56 Prozent der Förderungen ein. Aber darüber verliert man kein Wort...
Im EU-Durchschnitt ist die Lage übrigens noch krasser: die oberen 10 Prozent erhalten über 80 Prozent der Fördergelder, die unteren 50 Prozent gerade mal 1 Prozent der Gelder!
Leider sind auch die Grünen inzwischen zu einer konventionellen Fake-Partei geworden.

https://www.derstandard.at/story/200014 ... sbetrieben
»Wer der Gartenleidenschaft verfiel, ist noch nie geheilt worden. Er fühlt sich immer tiefer in sie verstrickt.« – Karl Foerster
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Amarille
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Re: Saatgut

Beitrag von Amarille »

Info zum Stand der Verhandlungen der EU zum Saatgut-Recht:

Die freie Weitergabe von Saatgut und Vermehrungsmaterial durch Hobby-Gärtner:innen soll auch in Zukunft möglich sein. Auch das zwischenzeitlich diskutierte Verbot der bäuerlichen Saatgut-Weitergabe ist vom Tisch: Mit dem vehementen Einsatz und dem aufgebautem europaweiten Netzwerk an Saatgut-Initiativen haben wir uns dafür stark gemacht, dass es Bäuer:innen zukünftig erlaubt ist, ihr Saatgut weiterzugeben. Doch die angedachten Regeln dafür bleiben inakzeptabel! So soll von Bäuer:innen zum Beispiel nur Saatgut, aber kein Pflanzgut (Obstbaum-Edelreiser, Erdäpfel etc.), weitergegeben werden dürfen.

In der aktuellen Position der Landwirtschafts-Minister:innen zum Gesetzesentwurf ist auch vorgesehen, dass auf allen Saatgut-Verpackungen wichtige Saatgut-Eigenschaften vermerkt werden müssen. So soll etwa auf der Saatguttüte festgehalten werden, ob es sich um Hybridsaatgut handelt. Diese Regelung würde helfen, die diesbezügliche Transparenz für Saatgut-Käufer:innen deutlich zu erhöhen.
Diese Gefahren drohen der Vielfalt!
Trotz der jetzt schon starken Konzentration des weltweiten Saatgutmarkts – BASF, Bayer, Corteva und Syngenta kontrollieren 56 % des Weltmarktes (allein Bayer hält davon 23 %) – wirkt der aktuelle Entwurf des EU-Saatgutgesetzes wie ein firmeninternes Handbuch großer Agrarchemie-Konzerne. Anstatt auf politischer Ebene die Vielfalt als Versicherung für zukünftige Herausforderungen in der Landwirtschaft anzuerkennen und zu fördern, werden seltene Sorten und alle Menschen, die mit diesen arbeiten, in vielen Punkten gegen die Wand gedrängt:

Arbeitsverbot für Vielfaltszüchter:innen bei Getreide und Erdäpfel: Geht es nach dem Willen des Rates der Landwirtschaftsminister:innen sollen Züchter:innen zukünftig nur noch neue Gemüse- und Obst-Vielfaltssorten anmelden und verkaufen dürfen. Die Entwicklung und der Verkauf vielfältiger Sorten von Getreide oder von Erdäpfeln wären künftig verboten.
Beschränkung auf die Herkunftsregion: Erhaltungssorten und neue lokale Vielfaltssorten dürften nur in ihrer Ursprungsregion registriert und produziert werden.
Einschränkung der Erhaltungsarbeit: Völlig realitätsfremde Vorgaben für den Erhalt der Vielfalt – darunter z.B. auch EU-weit standardisierte Verpackungen für die Abgabe pflanzengenetischer Ressourcen – gefährden den Erhalt und die Weitergabe der Vielfalt.
Greenwashing: Bei der Zulassung neuer Sorten sollen auch neue Nachhaltigkeits-Kriterien kontrolliert werden. Klingt gut, stellt sich aber bei genauerer Betrachtung als das „Grünfärben“ von Industrie-Sorten heraus, die nach wie vor einen hohen Düngemittel- und Pestizid-Einsatz benötigen.
Administrative Hürden: Kleinst- und Klein-Unternehmen werden durch zusätzliche Bürokratie besonders stark belastet. Vielfaltsbetriebe, die dutzende oder gar hunderte Sorten erhalten und verkaufen, müssten dieselben Auflagen wie Konzerne erfüllen. Endlose schriftliche Berichte oder ein Zwang zu externen und teuren Labortests (anstatt der derzeitigen In-House-Tests) könnten viele Betriebe zwingen, ihr Angebot deutlich zu reduzieren oder ganz aufzugeben.
Verbot traditioneller Namen (z. B. „Gelber Tiroler Apfel“): Es besteht die Gefahr, dass traditionelle Erhaltungssorten zukünftig auch den Industrieregeln folgen müssen, nach denen Adjektive wie Farbe, Geschmack und Form verboten sind.
Ich bin aus der Zeit gefallen... :ka
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