Agrargifte
Verfasst: Do 19. Okt 2023, 09:11
Ich wurde gefragt, ob ich nicht einen Thread zu Agrargiften aufmachen will. Allerdings ist mir derzeit der Aufwand für eine fundierte Auseinandersetzung zu hoch. Gerade der Trend zu den für den Biolandbau erlaubten Giften, die nach meinem Wissen in der Regel Breitbandgifte sind, halte ich hochproblematisch für unsere Insektenwelt. Wer will kann ja mal zu Spruzit nachlesen (steht auf den Listen der erlaubten Gifte von Bioland und Demeter). Aus meiner Sicht sollte ein Garten grundsätzlich giftfrei bewirtschaftet werden. Lediglich wenn ein irreparabler Schaden an mehrjährigen Pflanzen droht und man sich letztendlich für oder gegen diese Pflanze entscheiden muß, weil sie ohne Maßnahmen nicht zu retten ist, würde ich Einsatz nicht vollkommen ablehnen.
Vielleicht wird dieser Artikel eines Tages kommen.
Heute habe ich bei LTO jedoch einen Artikel gelesen, der mich dann doch so besorgt, dass ich diese Informationen mit euch teilen will. Im Grundsatz geht es darum, dass die Gifte, die in einem Mitgliedstaat zugelassen werden, auch in Deutschland zugelassen werden müssen. Natürlich suchen sich die Hersteller das Land raus, welches am ehesten eine Zulassung verspricht, so dass Umweltbundesamt bei rund 90% aller Zulassungen nicht mehr eigenständig entscheiden kann. Die Bundesrepublik versucht nun die Frage beim Europäischen Gerichtshof klären zu lassen, ob sie von dieser Regelung abweichen darf, wenn bei der Zulassung nicht "alle aktuellen wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse" berücksichtigt wurden. Auch die Niederlande strebt diese Klärung an.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... bvr152323/
Vielleicht wird dieser Artikel eines Tages kommen.
Heute habe ich bei LTO jedoch einen Artikel gelesen, der mich dann doch so besorgt, dass ich diese Informationen mit euch teilen will. Im Grundsatz geht es darum, dass die Gifte, die in einem Mitgliedstaat zugelassen werden, auch in Deutschland zugelassen werden müssen. Natürlich suchen sich die Hersteller das Land raus, welches am ehesten eine Zulassung verspricht, so dass Umweltbundesamt bei rund 90% aller Zulassungen nicht mehr eigenständig entscheiden kann. Die Bundesrepublik versucht nun die Frage beim Europäischen Gerichtshof klären zu lassen, ob sie von dieser Regelung abweichen darf, wenn bei der Zulassung nicht "alle aktuellen wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse" berücksichtigt wurden. Auch die Niederlande strebt diese Klärung an.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... bvr152323/